9.8.1995
Wegen seiner Beteiligung an der Fälschung der DDR-Kommunalwahl im Mai 1989 verurteilt das Dresdner Landgericht den früheren SED-Bezirkschef und DDR-Ministerpräsidenten Hans Modrow zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und 5000 DM Geldstrafe.