4.9.1926
Der Völkerbundsrat in Genf beschließt, das Deutsche Reich nach seinem Eintritt in den Völkerbund zum ständigen Mitglied des Rates zu ernennen und die Zahl der nicht-ständigen Sitze auf neun zu erhöhen. Die Völkerbundsversammlung nimmt diesen Beschluss am 8. September an.