6.11.1920
Eine Vorständekonferenz der freigewerkschaftlichen Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände (AfA) verständigt sich auf die Bildung des Allgemeinen freien Angestelltenbunds (AfA-Bund). Mit dieser 1921 verwirklichten Umwandlung wird aus dem bisherigen lockeren Kartellverhältnis eine feste Organisation. Die Konferenz spricht sich für die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und für Reformen auf dem Boden des Kapitalismus aus.