6.3.1956
Mit 390 gegen 20 Stimmen billigt der deutsche Bundestag in Bonn Änderungen des Grundgesetzes im Hinblick auf die Aufstellung von deutschen Streitkräften. Zugleich verabschiedet das Parlament gegen die Stimmen der SPD das Soldatengesetz, das u.a. das von den Armeeangehörigen zu leistende Gelöbnis festschreibt und den Streitkräften den Namen “Bundeswehr” gibt.