8.3.1978
In Bonn verabschiedet die Bundesregierung das 21. Rentenanpassungsgesetz. Es sieht die Anhebung der Sozialrenten für das Jahr 1979 – abweichend vom bisherigen bruttolohnbezogenen Verfahren – um 4,5% und für 1980 und 1981 um jeweils 4,0% vor.