1.8.1924
Bei der Londoner Reparationskonferenz (16. 7.- 16. 8.) zeichnet sich eine Einigung über die Sanktionsfrage ab. Ein Kompromiss sieht vor, dass die Feststellung von deutschen Verfehlungen bei Uneinigkeit in der Reparationskommission einer neutralen Schiedskommission vorbehalten bleibt.