10.9.1920
Die deutsche Reichsregierung bewilligt angesichts drastisch ansteigender Arbeitslosenzahlen 10 Mio. Mark für die Arbeitslosenfürsorge. Bereits Anfang August hatte sie 35 Mio. Mark bereitgestellt.
Die deutsche Reichsregierung bewilligt angesichts drastisch ansteigender Arbeitslosenzahlen 10 Mio. Mark für die Arbeitslosenfürsorge. Bereits Anfang August hatte sie 35 Mio. Mark bereitgestellt.
Der deutsche Reichsrat in Berlin billigt gegen den Widerstand des Freistaats Sachsen die Aufhebung der bisherigen Zwangsbewirtschaftung für Fleisch zum 1. Oktober 1920.
Eine Generalsynode der Lutherischen Landeskirche Bayerns billigt eine neue Verfassung. Sie ersetzt die bisherige, auf dem Landesherrentum beruhende Verfassung. Künftig steht ein sog. Kirchenpräsident an der Spitze der Landeskirche; das Oberkonsistorium wird durch einen Landeskirchenrat abgelöst.
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