17.8.1952
Die Bundesregierung der Schweiz teilt auf Anfrage Bonns mit, dass der Visumzwang zwischen beiden Ländern nicht aufgehoben werde. Zunächst müsse erst der Generalvertrag in Kraft treten, und ferner sei der Visumzwang “im Hinblick auf gewisse politisch unerwünschte Elemente und mit Rücksicht auf unseren Arbeitsmarkt” geboten.