18.4.2005
Wiesbaden: Im Prozess um die Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU wird der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden spricht Kanther der Untreue zu Lasten der CDU schuldig. Zusätzlich muss er 25 000 an die Staatskasse zahlen. Der gleichfalls angeklagte frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61 200 verurteilt. Gemeinsam mit Weyrauch hatte Kanther 1983 als damaliger hessischer CDU-Generalsekretär rd. 20,8 Mio. DM ins Ausland transferiert.