5.3.1952
Die belgische Regierung verbietet den Angehörigen Gefallener bis auf weiteres den Besuch sämtlicher deutscher Friedhöfe in ihrem Land, bis die Frage der Grabpflege mit der Bundesrepublik Deutschland geklärt ist.
Die belgische Regierung verbietet den Angehörigen Gefallener bis auf weiteres den Besuch sämtlicher deutscher Friedhöfe in ihrem Land, bis die Frage der Grabpflege mit der Bundesrepublik Deutschland geklärt ist.
Unsere Geschenkidee für Geburtstag, Jubiläum und vielen anderen Anlässen.
Eine echte, originale Tageszeitung vom 05. März 1952 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.