6.5.1970
In Prag unterzeichnen die Sowjetunion und die Tschechoslowakei einen neuen Freundschafts- und Beistandspakt. Darin wird die Verteidigung der sozialistischen Errungenschaften als eine “gemeinsame internationale Pflicht der sozialistischen Länder” im Sinne der Breschnew-Doktrin definiert. Die Breschnew-Doktrin von der “beschränkten Souveränität” und dem “beschränkten Selbstbestimmungsrecht” aller sozialistischen Staaten wurde von sowjetischen Parteiideologen zur (nachträglichen) Rechtfertigung der militärischen Intervention der UdSSR in der Tschechoslowakei 1968 formuliert.