17.5.1934
Eine Verordnung des deutschen Reichsarbeitsministers Franz Seldte (NSDAP) regelt die Zulassung von Ärzten zu den Krankenkassen neu. Kassenärzte müssen eine Landpraxis geführt haben. Nichtarische Ärzte oder Ärzte mit nichtarischen Ehegatten werden nur zugelassen, wenn sie Frontkämpfer oder mindestens seit 1914 zugelassen waren.