18.3.1930
Der Reichstag in Berlin nimmt mit einer Mehrheit von über 100 Stimmen in dritter Lesung das Republikschutzgesetz an, das ein wirksameres Vorgehen der Polizei und der Justizbehörden gegen staatsfeindliche Bestrebungen gewährleisten soll. Das Gesetz tritt am 25. März in Kraft.