18.6.1990
Die DDR-Volkskammer in Berlin (Ost) lässt die Privatisierung der Volkseigenen Betriebe und Kombinate zu. Eine sog. Treuhandanstalt soll die Umformung organisieren. Zudem streicht das Parlament in der Verfassung jeden Bezug auf den Sozialismus. Die DDR bezeichnet sich jetzt als “freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat”.