2.3.1949
Die Militärgouverneure der drei Westzonen teilen dem Parlamentarischen Rat in Bonn die alliierten Abänderungsvorschläge zur bisherigen Fassung des Grundgesetzes mit. Sie betreffen u.a. die Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern, die Finanzhoheit der Länder, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Stellung Berlins.