22.5.1926
Das deutsch-französische Luftfahrtabkommen tritt in Kraft. Es befreit das Deutsche Reich von den Einschränkungen im Luftschiffbau, die der Versailler Friedensvertrag festlegte. Das Abkommen rettet u.a. die Zeppelin-Werke in Friedrichshafen. Am 26. Mai wird die Flugstrecke Berlin- Paris eröffnet.