26.7.1990
Die gemeinsam tagenden Ausschüsse Deutsche Einheit von Bundestag und Volkskammer einigen sich in Bonn auf den 2. Dezember als Termin für die ersten gesamtdeutschen Wahlen. Das Wahlgebiet und die 5-Prozent-Hürde sollen einheitlich sein. Strittig bleibt zunächst, ob die Sperrklausel für das gesamte Bundesgebiet oder für die einzelnen Länder gelten soll.