5.10.1990
Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen von Grünen und Bündnis 90 das neue Wahlgesetz, das eine getrennte Fünf-Prozent-Klausel für Ost- und Westdeutschland vorsieht. Eine erste Fassung des Gesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen.