„Erfüllungspolitik“ und Teilung Oberschlesiens – der einsame Kanzler

Politik und Gesellschaft 1921:

Als die Siegermächte im Mai auch noch mit Sanktionen im Ruhrgebiet drohen, bleibt keine andere Lösung, als eine Wende in der deutschen Außenpolitik einzuleiten. Der neue Reichskanzler Joseph Wirth (Zentrum) versucht, durch seine »Erfüllungspolitik« eine Eskalation des Konflikts abzuwenden, indem er sich bedingungslos den Auflagen der Alliierten fügt. Sein Konzept – zunächst eine Verständigungsbasis mit den ehemaligen Kriegsgegnern zu schaffen, um so neue Verhandlungen einleiten zu können – wird dabei von vielen als Auslieferung deutscher Interessen abgelehnt. Der Mut, die Verantwortung für die immense Bürde auf sich zu nehmen, um damit letztlich den Fortbestand der jungen Republik zu gewährleisten, wird von nationalistischen Kreisen immer wieder als Verrat am Vaterland denunziert.

Obwohl Wirths neuer Kurs vielen Anfeindungen standhalten muss, weckt er doch Hoffnung in einer Frage, welche die ganze Nation bewegt: die Zukunft Oberschlesiens. Wirth bindet seine Einwilligung in die Reparationsforderungen an die Zugehörigkeit des ganzen Gebiets zum Deutschen Reich. Schon ein halbes Jahr nach seinem Antritt wird die »Erfüllungspolitik« jedoch auf ihre bisher härteste Probe gestellt: Der Völkerbund beschließt die Teilung Oberschlesiens. Obwohl bei einer Volksabstimmung im März 60% der Oberschlesier für den Verbleib beim Deutschen Reich votiert haben, fällt das reiche Industrierevier an Polen. Aus Protest gegen diese Entscheidung treten der Reichskanzler und sein Kabinett zurück und müssen wenige Tage später ihre Amtsgeschäfte wieder aufnehmen, da niemand, schon gar nicht Wirths lautstarke Kritiker von rechts, bereit ist, die Last der Verantwortung zu tragen.

Chroniknet