1.1.1984, Sonntag
In der Bundesrepublik Deutschland treten neue Gesetze und Verordnungen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung in Kraft. Das Krankengeld vermindert sich infolge der neuen Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung um 11,55%, das Arbeitslosengeld sinkt für Personen ohne Kinder von 68 auf 63% des pauschalierten Nettogehalts.