22.3.1920
Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), MSPD und USPD erklären den am 13. März anlässlich des Kapp-Putsches ausgerufenen Generalstreik für beendet. Zuvor war die regierende MSPD durch die Unterzeichnung eines Achtpunkteprogramms teilweise auf Forderungen der Arbeiter eingegangen (u.a. Zurückziehung der Truppen, Umgestaltung der Sicherheitswehr und Bildung einer Arbeiterregierung). Am 23. März stimmen auch die sog. revolutionären Betriebsräte Groß-Berlins mit knapper Mehrheit für eine Unterbrechung des Generalstreiks.