4.4.1930
Der österreichische Nationalrat nimmt das Gesetz zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit (Antiterrorgesetz) an. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen die bewaffneten Selbstschutzorganisationen der Parteien, die besonders seit 1929 die Öffentlichkeit durch gewalttätige Aktionen beunruhigen.