8.11.1920
Mit der von Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns (Zentrum) und Reichswirtschaftsminister Ernst Scholz (Zentrum) erlassenen sog. Stilllegungsverordnung werden geplante Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen und Betriebsabbrüche auf dem Wirtschaftssektor der staatlichen Kontrolle unterworfen. Die Stilllegungsverordnung dient der Aufrechterhaltung von Kapazitäten und einem sozialrechtlich begründeten Entlassungsschutz für Arbeiter. In ihrer endgültigen Fassung vom 15. Oktober 1923 bleibt sie bis 1934 in Kraft.