18.4.1935
In einem Rund-Erlass modifiziert Reichsinnenminister Wilhelm Frick den totalitären Anspruch der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung. In dem Erlass heißt es, “jeder Artfremde, soweit nicht jüdischen Blutes, kann von der Rassengesetzgebung ausgenommen werden, wenn außenpolitische Rücksichten dies erfordern”.