17.5.2001
New York : Im juristischen Streit um die Zwangsarbeiterentschädigung revidiert ein US- Berufungsgericht alle Bedingungen, die von der zuständigen Richterin Shirley Kram am 10. Mai bei der Abweisung der letzten Sammelklage gegen die deutschen Banken gestellt worden waren. Dazu gehörte u.a. der Wunsch nach Einbeziehung österreichischer Forderungen. Dies ist im deutschen Stiftungsgesetz nicht vorgesehen.