45-Stunden-Woche für Ruhrbergleute

Arbeit und Soziales 1953:

Im Ruhrbergbau wird die tägliche Schichtzeit für die Arbeit unter Tage vom 1. April an bei vollem Lohnausgleich von acht auf siebeneinhalb Stunden verkürzt. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit damit 45 Stunden.

Die Industriegewerkschaft Bergbau setzt dieses Ergebnis gegen den heftigen Widerstand des Unternehmensverbands Ruhrbergbau bei den Tarifverhandlungen im Januar durch. Die Gewerkschaften haben bereits zur Arbeitsniederlegung aufgerufen, als sich die Bundesregierung einschaltet und eine Einigung zwischen den Tarifpartnern vermittelt.

Chroniknet