2.1.2003
Mannheim: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg müssen Spätaussiedler künftig schon bei der Einreise deutsche Sprachkenntnisse, die zu einem einfachen Gespräch ausreichen, nachweisen. Nicht ausreichend sei es, wenn die Antragsteller Deutsch nur verstehen oder nur einzelne deutsche Worte sprechen könnten.