18.3.2003
Karlsruhe: Die rechtsextremistische NPD wird nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht verboten. Der Prozess wird nach zweijähriger Dauer eingestellt, nachdem unter den sieben Richtern die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Weiterführung nicht zu Stande gekommen ist. Eine qualifizierte Minderheit sah in der sog. V-Mann-Affäre ein “nicht behebbares Verfahrenshindernis”.