12.6.2002
Berlin: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin entscheidet, dass die CDU 21 Mio. Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen muss. Die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) im Februar 2000 verhängte Sanktion sei rechtmäßig, weil die Bundes-CDU in ihrem Rechenschaftsbericht Auslandsvermögen des hessischen Landesverbandes in Höhe von 18 Mio. DM nicht angegeben hatte. Das Gericht urteilt, nach dem Transparenzgebot im Grundgesetz müsse ein Rechenschaftsbericht nicht nur formal, sondern auch inhaltlich richtig sein. Das anders lautende Urteil aus der Vorinstanz bewerten die Richter als rechtswidrig. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte 2001 in erster Instanz entschieden, dass die Thierse-Sanktion rechtswidrig sei.