25.4.2002
Berlin : Mit der Mehrheit von 360 Abgeordneten aus allen Fraktionen gegen 190 Stimmen billigt der Bundestag das umstrittene Gesetz zum Import von embryonalen Stammzellen. Danach ist die Einfuhr dieser Zellen zwar grundsätzlich verboten, doch können unter strengen Auflagen Ausnahmen für Forschungszwecke zugelassen werden. So dürfen nur bestehende Stammzell-Linien importiert werden, die aus überschüssigen Embryonen gewonnen wurden. Ferner sollen eine Kontrollbehörde beim Bundesgesundheitsministerium und eine “Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung” über die Einhaltung dieser Vorschriften wachen.