1.2.2002
Berlin: Der Bundestag billig einstimmig einen Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserungen des Schutzes und der Rechte von Kindern. Geregelt werden u.a. Vorschriften des Namens- und des Erbrechts und die rechtliche Stellung des durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugten Kindes.