Reform in der Ausbildung – Chancengleichheit angestrebt

Bildung 1971:

Die Bundesregierung bemüht sich 1971 um großangelegte Reformprojekte, die dem westdeutschen »Bildungsnotstand« abhelfen sollen. Bereits bei seinem Regierungsantritt 1969 hatte Bundeskanzler Willy Brandt die Bildungsaufgaben »an die Spitze der Reformen« gestellt. Dementsprechend will die sozialliberale Bonner Regierung vorrangig höhere Ausbildungskapazitäten an Schulen und Universitäten bereitstellen und Chancengleichheit für eine qualifizierte Ausbildung schaffen.

Das sog. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), das am 1. September 1971 in Kraft tritt, ist der entscheidende gesetzgeberische Schritt, um die finanziell bedingte Ungleichheit der Bildungschancen zu mildern (<!– –>1.9.<!– –>). Es regelt erstmals einheitlich die individuelle Ausbildungsförderung für die Schul- und Hochschulbesucher. Danach erhält jeder bedürftige und von seiner Leistung her geeignete Auszubildende eine staatliche Förderung. Die Höhe der BAföG-Zahlungen richtet sich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen.

Am 25. Oktober 1971 wird mit der Einweihung der bundesdeutschen Gesamthochschule ein weiteres Ziel des bildungspolitischen Reformvorhabens der sozialliberalen Regierung verwirklicht. Die Kasseler Gesamthochschule versucht erstmals die Ebene der Fachhochschule in universitäre Studiengänge einzugliedern. Das neue Hochschulmodell soll die traditionelle Universität, technische und pädagogische Hochschulen mit Kunst-, Musik- und Ingenieurfachschulen unter einem Dach vereinen. Die Gesamthochschule bietet neue Fächerkombinationen und aufeinander bezogene integrierte Studiengänge an. Innerhalb einer Fachrichtung existieren je nach Inhalt und Dauer ganz unterschiedliche Studienabschlüsse. Den Zugang zur Gesamthochschule eröffnet nicht nur die allgemeine Hochschulreife, sondern auch die Fachhochschulreife und die Begabtensonderprüfung. Das Kernstück der Bildungsreform, die Gesamtschule, bleibt weiterhin Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition. Die Sozialdemokraten, die in sechs Bundesländern regieren, plädieren für Gesamtschulen und eine gleichwertige Ausbildung aller Lehrer, unabhängig davon, ob sie Grundschüler oder Gymnasiasten unterrichten. Die fünf CDU-Länder wollen dagegen am herkömmlichen Schulsystem von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien festhalten. Auch bei der nach Studienzeit und -inhalten abgestuften Lehrerausbildung soll es bleiben.

Einigkeit herrscht zwischen den Parteien nur darin, dass dringend mehr Kindergarten-, Schul- und Studienplätze benötigt werden. In ihrem Bildungsreformplan beschließen die Kultusminister der Länder, dass bis 1975:

  • 40% aller Drei- und Vierjährigen Kindergärten besuchen (bislang 20%)
  • 60% aller Schüler die zehnte Klasse absolvieren (bislang 43%)
  • 20% aller 18-jährigen ein Hochschulstudium beginnen sollen (bislang 13,9%).

Abstriche von ihrem ursprünglichen Bildungsplan muss die sozialliberale Koalition bei der Vorverlegung der Einschulung machen. So soll die Schulpflicht für Fünfjährige erst 1985 eingeführt werden. Auch Ganztagsschulen, die die SPD für die »beste Form des Lernens« hält, sollen nach dem neuen Plan selbst in 15 Jahren nur einer Minderheit (15 bis 30% der Schüler) zur Verfügung stehen. Die hohen Kosten bremsen hier den Reformeifer der Regierung.

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