Erziehung im »braunen« Geist

Bildung 1933:

Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten werden Schulen und Hochschulen im Deutschen Reich von kommunistischen, sozialdemokratischen, bürgerlich-fortschrittlichen und jüdischen Lehrern und Hochschullehrern gesäubert. Rassisch oder politisch missliebige Studenten müssen die Universitäten verlassen. Zugleich werden die Lehrerausbildung und die Lehrinhalte im nationalsozialistischen Sinne umgestaltet und das »Führerprinzip« im Bildungsbereich durchgesetzt.

Das gesamte Bildungswesen soll sich künftig an den Kriterien Leistung und Auslese orientieren. Eine Elite soll besonders gefördert werden, für die Masse wird eine durchschnittliche Ausbildung als ausreichend betrachtet.

In Preußen wird am 4. Februar Bernhard Rust (NSDAP) zum Kommissar des Reiches für das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt. Zu seinen ersten Maßnahmen gehören die Entlassung des Leiters der Karl-Marx-Schule in Berlin-Neukölln, Ernst Karsen, und die Ankündigung, die Schule neu zu organisieren. Diese Einrichtung vereint mehrere höhere Lehranstalten, darunter eine Arbeitern und Arbeiterinnen zugängliche dreijährige Aufbauschule mit einer Volksschule und war eine der bekanntesten Reformschulen der Weimarer Republik. Im gleichen Monat erweitert der neue Reichskommissar für die preußischen Volksschulen zur Wahrung von »Zucht und Gehorsam« die 1928 eingeschränkten Möglichkeiten der Prügelstrafe.

Ab Ostern wird auf Rusts Weisung in den Berufs- und Fortbildungsschulen der obligatorische Religionsunterricht eingeführt und mit dem Abbau der sog. weltlichen Schulen begonnen, in denen auf Wunsch der Eltern ein Unterricht auf nicht-konfessioneller Grundlage erteilt wird. Im August erfährt der staatsbürgerliche Unterricht für die preußischen Berufs- und Fachschulen eine neue Gestaltung. Er soll fortan das »in Blut und Boden wurzelnde« völkische Wir-Gefühl stärken.

Im März beginnt die »Gleichschaltung« der Lehrerverbände und der Lehrer-Fachpresse. Äußeres Zeichen für den neuen Geist ist das am 24. März ergangene Verbot, den Abschlussklassen der Volksschulen in Preußen ein Exemplar der Weimarer Verfassung zu schenken.

Am 7. April schafft das »Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« die gesetzliche Grundlage für die Entlassung und Beurlaubung missliebiger Hochschullehrer und Lehrer. Allein in Berlin werden 570 Lehrer aus politischen Gründen entlassen. Zugleich werden die Elternbeiräte gezielt von KPD und SPD-Anhängern gesäubert.

Die bisherigen Pädagogischen Akademien heißen ab Mai in Preußen »Hochschulen für Lehrerbildung«. Als »weltanschauliche Grundlagenfächer« werden Vererbungslehre, Rassen- und Volkskunde sowie Wehrwissenschaft und Grenzlandkunde in die Ausbildungsordnung integriert. Rund zwei Drittel der Professoren und Dozenten müssen gehen. Ein weiterer gravierender Schritt in Richtung Politisierung und Gleichschaltung des Bildungswesens findet am 2. November statt, als den Studenten und den Dozenten an den preußischen Lehrerhochschulen die Teilnahme am SA-Dienst auferlegt wird. Für den Geschichtsunterricht gibt das Reichsinnenministerium im Juli Richtlinien heraus. Sie betonen u. a. die Bedeutung der Rasse für die Geschichtsentwicklung. In der Volksschule soll – anknüpfend an Märchen und Sagen – die Rolle der Führerpersönlichkeit besonders herausgestellt werden. Im August folgt ein Erlass über verbotene Schriften in Schülerbüchereien und im September eine Verordnung über die Berücksichtigung von Vererbungslehre, Rassenkunde und Hygiene sowie Familienkunde und Bevölkerungspolitik im Unterricht.

Das am 25. April erlassene »Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen« beschränkt den Anteil nichtarischer Schüler und Studenten an der Gesamtschülerzahl. Am 20. April werden die ersten Nationalpolitischen Erziehungsanstalten ins Leben gerufen, die eine nationalsozialistische Elite heranbilden sollen.

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