Fernsehkameras überwachen den Hamburger Großstadtverkehr

Verkehr 1956:

Um den Verkehr in der von Autos verstopften Hamburger Innenstadt besser regeln zu können, installiert die Polizei ein neuartiges Überwachungssystem. In rund 30 m Höhe werden über vielfrequentierten Kreuzungen Fernsehkameras angebracht, die direkt mit dem Polizeipräsidium verbunden sind. Den Beamten in der Leitstelle ist es dadurch möglich, die Verkehrslage zu beobachten und die Ampelanlagen entsprechend zu schalten. Im Falle eines zu hohen Verkehrsaufkommens können die Ampelphasen verlängert oder verkürzt werden, so dass sogar die von vielen Autofahrern geforderte »grüne Welle« möglich wird. Die Kosten für dieses in Europa einmalige System sind vergleichsweise niedrig. Eine Kreuzung kann bereits für rund 10 000 DM mit der Fernsehüberwachung ausgestattet werden. Eine weitere Neuerung soll die Polizei in ihrem Kampf gegen Temposünder unterstützen. Die in den USA entwickelte transportable Radaranlage zur Geschwindigkeitsmessung wird an bundesdeutschen Autobahnen und Schnellstraßen erprobt. Später soll die »Radarfalle« auch in Städten zum Einsatz kommen: Ab Juni 1956 gilt innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Bislang gab es in der Bundesrepublik Deutschland kein generelles Tempolimit.

Chroniknet