Schuljahrsbeginn sorgt für Verwirrung

Bildung 1966:

Am 7. Januar 1966 einigen sich die Kultusminister der Länder auf einen Kompromiss in der Frage des Schuljahresanfangs: Nach der im Vorjahr beschlossenen Neuregelung sollen die Kinder ab 1967 statt zum 1. April zum 1. August eingeschult werden.

Da sich die betreffenden Ministerien inzwischen mit zahlreichen organisatorischen Problemen konfrontiert sahen, stellt die Vereinbarung den Ländern frei, ob sie die Zeitspanne zwischen dem alten und dem neuen Schulbeginn mit einem Langschuljahr oder zwei Kurzschuljahren füllen.

Der »Schuljahr-Wirrwarr« sorgt für einige Ärgernisse, da sich eine »nord-« und eine »süddeutsche Lösung« ergeben haben: Die norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen entscheiden sich für das Langschuljahr (1. 4. 1966 – 1. 7. 1967), die Kultusministerien der übrigen Länder schulen zusätzlich zum 1. Dezember 1966 ein und erreichen so zwei Kurzschuljahre. Vor allem die SPD bemängelt, dass die ursprünglich getroffene Vereinbarung, für alle Gymnasiasten in der Bundesrepublik eine Schulzeit von 13 Jahren verpflichtend zu machen, durch die süddeutsche Regelung verletzt werde.

Chroniknet